Für Mieter: Meldung der Bewohnerzahl
Sie sind Mieter in einem von uns verwalteten Mietshaus? Und die in Ihrem Haushalt lebenden Personen haben sich geändert? Dann hat das Auswirkungen auf die Höhe der Betriebskosten!
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen (z. B. Ein- und Auszüge von Ehegatten, Kindern oder Lebenspartnern) über das folgende Online-Formular mit. Nicht vergessen: auch Langzeitbesuch ab etwa sechs Wochen muss gemeldet werden.
Wir berücksichtigen Ihre Änderungsanzeige in der nächsten Nebenkostenabrechnung ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat. Eine sofortige Anpassung Ihrer Vorauszahlungen auf die Betriebskosten erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Wichtige Hinweise
- Ohne Änderungsnachricht rechnen wir personenbezogene Betriebskosten stets wie im Vorjahr ab.
- Eine Neuerstellung der Betriebskostenabrechnung aufgrund versäumter Meldung berechnen wir gesondert.
- Jeder Ein- oder Auszug ist durch Sie zusätzlich gem. § 9 NMG innerhalb einer Woche gegenüber der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Ein Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
