Für Mieter: Meldung der Bewohnerzahl

Sie sind Mieter in einem von uns verwalteten Mietshaus? Und die in Ihrem Haushalt lebenden Personen haben sich geändert? Dann hat das Auswirkungen auf die Höhe der Betriebskosten!

Bitte teilen Sie uns alle Änderungen (z. B. Ein- und Auszüge von Ehegatten, Kindern oder Lebenspartnern) über das folgende Online-Formular mit. Nicht vergessen: auch Langzeitbesuch ab etwa sechs Wochen muss gemeldet werden.

Wir berücksichtigen Ihre Änderungsanzeige in der nächsten Nebenkostenabrechnung ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat. Eine sofortige Anpassung Ihrer Vorauszahlungen auf die Betriebskosten erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Wichtige Hinweise

  • Ohne Änderungsnachricht rechnen wir personenbezogene Betriebskosten stets wie im Vorjahr ab.
  • Eine Neuerstellung der Betriebskostenabrechnung aufgrund versäumter Meldung berechnen wir gesondert.
  • Jeder Ein- oder Auszug ist durch Sie zusätzlich gem. § 9 NMG innerhalb einer Woche gegenüber der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Ein Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
 Mark Göres
Mrk Görs
Teamleiter Miethausverwaltung

Ihre Meldung

Ihre Kontaktdaten
Daten zur Wohnung
Angaben zur geänderten Bewohnerzahl

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine weitere Änderung zu melden, beispielsweise den Zeitpunkt, zu dem der Langzeitbesuch beendet sein wird.

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben. Die von Ihnen hier erhobenen Daten werden von uns verarbeitet im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos und Social Media Inhalte, sowie externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Erklärung zur Funktionsweise unserer Datenschutzeinstellungen und eine Übersicht zu den verwendeten externen Komponenten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie zulassen?