Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH beschäftigt sich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien aller Art, z. B. Grundstücken, Gewerbe- und Wohnhäusern, Miet- und Eigentumswohnungen.

  2. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind folgende Provisionssätze an uns zu zahlen:

    Bei Vermietung von Wohnraum zahlt der Auftraggeber zwei Monatsmieten. Bei Vermietung von Gewerbeflächen bzw. Verpachtung zahlt der Vermieter/Mieter drei Monatsmieten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Monatsmiete ist die Nettomiete ohne Neben- und Heizkosten und etwaige Mehrwertsteuer. Bei Kauf, Übernahme von Erbbaurechten und ähnlichen Rechtsgeschäften zahlt der Käufer 5% des Kaufpreises, wenn er nicht Verbraucher i.S. vom § 13 BGB ist. Ist der Käufer Verbraucher i.S. vom § 13 BGB, zahlen bei Verkauf, Übernahme von Erbbauchrechten und ähnlichen Rechtsgeschäften bzgl. einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) der Verkäufer 3% und der Käufer 3% des Kaufpreises. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, muss der Käufer die 3% des Kaufpreises nur dann zahlen, wenn der Verkäufer zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt.

  3. Die unter 2. genannten Provisionssätze verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Wir sind berechtigt, im Rahmen desselben Hauptvertrages auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden („Doppeltätigkeit“), solange wir dabei nicht gegen Treuepflichten verstoßen.

  5. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig; sie ist zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungserteilung.

  6. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.

  7. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für den Auftraggeber der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

  8. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig mitzuteilen.

  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Vertrages zu informieren. Auf Verlangen ist uns ferner unverzüglich Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Verhindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat er diese Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 3 % über dem jeweiligen Basiszins gem. DÜG zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

  10. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand oder wird der uns erteilte Auftrag auf sonstige Weise gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.

  11. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. den von uns angesprochenen Empfänger selbst bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Hauptvertrages, haftet der Auftraggeber bzw. Empfänger für die uns entgangene Provision.

  12. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

  13. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Der Ausschluss bzw. die Begrenzung von Schadensersatzansprüchen gilt nicht, sofern es sich um Schäden handelt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders der Klausel oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

  14. Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften. Wir bemühen uns um deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen jedoch keinerlei Haftung dafür. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen.

  15. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.

  16. Vertraulichkeit und Datenschutz:

    a) Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen - nachfolgend zusammenfassend „Vertrauliche Informationen“ genannt. Keine Vertraulichen Informationen sind Informationen über technische Verfahren, Produkte und/oder Dienstleistungen, die von der Partei, welche sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen.

    b) HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH wird in ihrem Verantwortungsbereich alle angemessenen Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorschriften der geltenden Datenschutzgesetze sicherzustellen. Die Beschäftigten sind auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit verpflichtet worden.

    c) Sofern sich HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenen Leistungen Dritter bedient, ist HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH berechtigt, vertrauliche Informationen und Daten das Auftraggebers gegenüber diesen Dritten offen zu legen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Name Unternehmen wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen bzw. den Daten des Auftraggebers verpflichten.
    HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH ist weiter zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen und von Daten des Auftraggebers berechtigt, soweit hierzu eine Verpflichtung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorliegt, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

  17. Verbraucherinformationen:
    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
    Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute Hannover.

Stand: Oktober 2023

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