Seit dem 1. Mai 2014 sind Sie als Eigentümer gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Energieausweis für Ihre Immobilie u. a. bei Verkauf oder Verpachtung vorzulegen. HAUS & GRUNDEIGENTUM Service bietet Ihnen die schnelle Erstellung oder Beauftragung eines solchen Ausweises zu attraktiven Konditionen an, damit einem zeitnahen Verkauf oder einer Vermietung Ihres Objekts nichts im Wege steht.
Mit Ausnahme von denkmalgeschützten Gebäuden muss für jede Immobilie im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein entsprechendes Dokument vorliegen. Es ist unverzichtbar, wenn Sie eine private oder gewerbliche Vermietung bzw. den Verkauf von Häusern oder Wohnungen planen. Daten aus dem Energieausweis sind Pflichtangaben – insbesondere auch in Immobilienanzeigen. Auf Verlangen des Kauf- oder Mietinteressenten ist der Energieauswies vorzulegen. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur Bußgelder, sondern oft auch Kosten durch Abmahnvereine. HAUS & GRUNDEIGENTUM Service ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Energieausweis und hilft Ihnen hierbei gerne weiter.
Der Energieausweis für Gebäude wurde im Oktober 2007 eingeführt. Zweck war und ist es, Kauf- und Mietinteressenten die Möglichkeit zu geben, den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen und die damit verbundenen Kosten zu kalkulieren. Gültig war er für zehn Jahre. Wer also jetzt ein Haus oder eine Wohnung (wieder) verkauft oder vermietet, muss das Dokument wahrscheinlich erneuern lassen.
Es gibt eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Ausnahme: Wohnhäuser vor 1978 mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen einen Bedarfsausweis. Es sei denn, dass danach energetische Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Dacherneuerung mit Dämmung, Fensteraustausch oder eine Heizungserneuerung stattgefunden haben. Dann kann ggf. auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Für gemischt genutzte Immobilien mit einem nicht unerheblichen Anteil (ab 10 Prozent) unterschiedlicher Nutzung, sind zwei getrennte Ausweise auszustellen, z. B. bei einem Gebäude von 1000 m² Gesamt-Wohn- / Nutzfläche mit einem Wohnanteil von 800 m² und einem Gewerbeanteil von 200 m². Das gilt auch bei umgekehrtem Nutzungsverhältnis
Bei einem zusammenhängenden Gebäudeensemble ist für jedes Gebäude bzw. jeden Hauseingang ein eigener Energieausweis auszustellen.
Bedarfsausweis
Ziel ist die theoretische Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie. Für die Berechnung wird der Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen herangezogen und bewertet. Da die erhobenen Daten unabhängig vom konkreten Heizverhalten der Gebäudebewohner sind, zeigt der Bedarfsausweis die energetischen Schwachstellen einer Immobilie explizit auf.
Verbrauchsausweis
Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises ist der konkrete Energieverbrauch der jeweiligen Gebäudebewohner der maßgebliche Faktor. Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge von drei vollständigen Jahren / Abrechnungsperioden der Bewohner für Heizung und – sofern vorhanden – Warmwasser zur Berechnung herangezogen, unabhängig davon, ob das Gebäude zentral oder durch Etagenheizung beheizt wird.
Dann profitieren Sie von ganz besonderen Konditionen: Unser Verein bietet seinen Mitgliedern die erforderlichen Ausweise zu folgenden Preisen an:
Verbrauchsausweise: 98,00 Euro
Bedarfsausweise: 348,00 Euro (bis zu 4 Wohnungen), 498,00 Euro (5 bis 12 Wohnungen)
Alle Preise sind bereits inklusive Umsatzsteuer; für größere Gebäude teilen wir Ihnen gern einen Preis auf Anfrage mit.
Weitere Informationen und Fallbeispiele finden Sie auf der Website von HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e. V. – dort zeigen wir Ihnen, wie Sie als Mitglied diesen Service einfach beauftragen können!
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Dann schenken wir Ihnen den entsprechenden Energieausweis. Die Beauftragung erfolgt in diesem Fall durch uns direkt im Rahmen des Verkaufsprozesses. Bei komplexen Objekten vertrauen wir neben unseren eigenen Experten seit Jahren zudem auf einen erfahrenen Partner, der als Spezialist die formal korrekten Energieausweise für alle möglichen Immobilienarten erstellen kann. Fragen Sie uns. Natürlich begleiten wir Sie auch mit weiteren Services, beispielsweise wenn Sie vor dem Verkauf eine aussagekräftige Marktwerteinschätzung Ihres Objektes wünschen. Nehmen Sie für die Details gern unten Kontakt mit uns auf.
Bei komplexen Transaktionen, etwa im Segment der Wohn- und Geschäftshäuser, bei bestehenden Lasten und Beschränkungen im Grundbuch, bei unterschiedlichen Grundpfandrechten und/oder mehreren abzulösenden Kreditinstituten oder untypischen baulichen oder dinglichen Konstellationen, berät Sie der stv. Abteilungsleiter, Christian Spierig, umfassend. Seien Sie gewiss: Ihre Entscheidungsgrundlage wird Ihnen danach klar sein!
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.