Meldung der Bewohnerzahl

Wir sollten wissen, wenn sich was ändert.

Sie sind Mieter in einem von uns verwalteten Mietshaus oder Eigentümer in einer von uns verwalteten WEG? Und die Zahl der in Ihrem Haushalt oder Ihrer Wohnung lebenden Personen hat sich geändert? Dann wirkt sich das auf die Höhe der Betriebskosten aus.

Bitte teilen Sie uns alle Änderungen (z. B. Ein- und Auszüge von Ehegatten, Kindern oder Lebenspartnern) über unser Online-Formular mit. Nicht vergessen: auch Langzeitbesuch ab etwa sechs Wochen muss gemeldet werden.

Um fortzufahren, wählen Sie bitte zunächst, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

Beachten Sie bitte auch die untenstehenden Hinweise!

ACHTUNG: WICHTIGE HINWEISE

  • Ohne Änderungsnachricht rechnen wir personenbezogene Betriebskosten stets wie im Vorjahr ab.

  • Eine Neuerstellung der Betriebskostenabrechnung aufgrund versäumter Meldungen berechnen wir gesondert.

  • Jeder Ein- oder Auszug ist durch Sie zusätzlich gem. § 9 NMG innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Das Unterlassen bringt Ärger und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

 Mark Göres
Mrk Görs
Teamleiter Miethausverwaltung

Fragen zur Meldung der Bewohnerzahl?

Sie haben Fragen zur Meldung der Bewohnerzahl? Dann schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ihre Kontaktdaten
Ihre Nachricht an uns

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben. Die von Ihnen hier erhobenen Daten werden von uns zur Beantwortung Ihrer jeweiligen Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

 Mark Göres
Mrk Görs
Teamleiter Miethausverwaltung
Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos und Social Media Inhalte, sowie externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Erklärung zur Funktionsweise unserer Datenschutzeinstellungen und eine Übersicht zu den verwendeten externen Komponenten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie zulassen?