Sie sind Mieter in einem von uns verwalteten Mietshaus oder Eigentümer in einer von uns verwalteten WEG? Und die Zahl der in Ihrem Haushalt oder Ihrer Wohnung lebenden Personen hat sich geändert? Dann wirkt sich das auf die Höhe der Betriebskosten aus.
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen (z. B. Ein- und Auszüge von Ehegatten, Kindern oder Lebenspartnern) über unser Online-Formular mit. Nicht vergessen: auch Langzeitbesuch ab etwa sechs Wochen muss gemeldet werden.
Um fortzufahren, wählen Sie bitte zunächst, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Beachten Sie bitte auch die untenstehenden Hinweise!
Ohne Änderungsnachricht rechnen wir personenbezogene Betriebskosten stets wie im Vorjahr ab.
Eine Neuerstellung der Betriebskostenabrechnung aufgrund versäumter Meldungen berechnen wir gesondert.
Jeder Ein- oder Auszug ist durch Sie zusätzlich gem. § 9 NMG innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Das Unterlassen bringt Ärger und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sie haben Fragen zur Meldung der Bewohnerzahl? Dann schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.