Für Eigentümer: Meldung der Bewohnerzahl

Sie sind Eigentümer in einer von uns verwalteten WEG? Und die in Ihrem Haushalt oder Wohnung lebenden Personen haben sich geändert? Dann hat das Auswirkungen auf die Höhe der Betriebskosten!

Bitte teilen Sie uns alle Änderungen in Ihrem Haushalt (z. B. Ein- und Auszüge von Ehegatten, Kindern oder Lebenspartnern) bzw. in Ihrer vermieteten Wohnung (bei bestehenden Mietverhältnissen ebenso wie bei Neuvermietungen) über das folgende Online-Formular mit. Nicht vergessen: auch Langzeitbesuch ab etwa sechs Wochen muss gemeldet werden.

Wir berücksichtigen Ihre Änderungsanzeige ab dem von Ihnen angegebenen Monat in der Hausgeldabrechnung, sofern Ihre Mitteilung bis spätestens zum 10.01. des Folgejahrs erfolgt.

Wichtige Hinweise

  • Ohne Änderungsnachricht rechnen wir personenbezogene Betriebskosten stets wie im Vorjahr ab.
  • Eine Neuerstellung der Betriebskostenabrechnung aufgrund versäumter Meldung berechnen wir gesondert.
  • Jeder Ein- oder Auszug ist durch Sie zusätzlich gem. § 9 NMG innerhalb einer Woche gegenüber der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Ein Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
 Mark Göres
Mrk Görs
Teamleiter Miethausverwaltung

Ihre Meldung

Ihre Kontaktdaten
Daten zur Wohnung
Angaben zur geänderten Bewohnerzahl

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine weitere Änderung zu melden, beispielsweise den Zeitpunkt, zu dem der Langzeitbesuch beendet sein wird.

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben. Die von Ihnen hier erhobenen Daten werden von uns verarbeitet im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

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