Sie sind Eigentümer in einer von uns verwalteten WEG? Und die in Ihrem Haushalt oder Wohnung lebenden Personen haben sich geändert? Dann hat das Auswirkungen auf die Höhe der Betriebskosten!
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen in Ihrem Haushalt (z. B. Ein- und Auszüge von Ehegatten, Kindern oder Lebenspartnern) bzw. in Ihrer vermieteten Wohnung (bei bestehenden Mietverhältnissen ebenso wie bei Neuvermietungen) über das folgende Online-Formular mit. Nicht vergessen: auch Langzeitbesuch ab etwa sechs Wochen muss gemeldet werden.
Wir berücksichtigen Ihre Änderungsanzeige ab dem von Ihnen angegebenen Monat in der Hausgeldabrechnung, sofern Ihre Mitteilung bis spätestens zum 10.01. des Folgejahrs erfolgt.